From buccaneerps at arcor.de Sun Oct 23 15:51:59 2011 From: buccaneerps at arcor.de (Ernst-Joachim Preussler) Date: Sun, 23 Oct 2011 15:51:59 +0200 Subject: [AG-Satzung] =?iso-8859-15?q?Gr=FCndung_in_MTK_und_GG?= Message-ID: <4EA41BFF.8000904@arcor.de> Ahoi Satzungsnerds, ich habe schon mit Lothar gesprochen und wir halten die spätere Gründung für problematisch, vor allem folgendes: Beispiel aus GG, MTK bisher analog § 27 Inkrafttreten Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 06.11.2011 in Groß-Gerau beschlossen und tritt mit Wirkung zum 01.01.2012 ( Nicht zum Gründungstag? )in Kraft. Ohne Satzung kann kein Vorstand gewählt werden! Und wenn nicht, wäre am 1.1. ein Kreisverband ohne Vorstand aktiv, was auch nicht geht. Die Satzung MUSS also am Gründungstag in Kraft treten. Irgendwo muss rein, dass der Verband erst am 1.1. offiziell beginnt. Aber wie man das gerichtsfest formuliert, habe ich auch im Web nichts gefunden. Lothar meint, wenn wir in 2011 noch keine Kasse, keine Ausgaben und kein Konto hätten, wäre es auch einfacher, dann reicht als Rechenschaftsbericht für 2011 ein Zettel mit "Keine Aktivität". Grüße Ernst From buccaneerps at arcor.de Sun Oct 23 18:46:57 2011 From: buccaneerps at arcor.de (Ernst-Joachim Preussler) Date: Sun, 23 Oct 2011 18:46:57 +0200 Subject: [AG-Satzung] [Satzung] Mehr Basisdemokratie und sonstige Satzungsideen Message-ID: <4EA44501.9080107@arcor.de> Ahoi, vielleicht für die Neugründungen und Frankfurt den kommenden aKPT interessant, habe ich in die kommende Satzung des MTK mal folgende Ideen eingefügt: *Außerordentliche KPT:* (5) Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden 1. durch den Kreisvorstand oder 2. von mehr als zweimal der Wurzel der Anzahl der Kreisverbandsmitglieder zum Ende des Vormonats. (6) Der Antrag auf außerordentlichen Kreisparteitag bedarf der Textform. Erfolgt der Antrag nicht durch den Kreisvorstand, ist dieser zu begründen. Zulässige Begründungen sind 1. ein Antrag auf Satzungsänderung, 2. ein Antrag auf Programmänderung, 3. ein Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung, 4. ein Antrag auf Behandlung von Fragen zu Fraktions- oder Koalitionsbildungen der von den Piraten entsandten Abgeordneten des Kreises 5. die Abwahl oder Neuwahl eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder. Frankfurt hat gezeigt, dass die Begründungen für einen aKPT nicht willkürlich sein sollten. Auch die Anzahl der Leute, die einen aKPT fordern, wurde an die Formel, die wir jetzt auch für das Land verwenden angepaßt (zweimal Wurzel). Warum nicht willkürlich? Eine relativ kleine Gruppe kann ansonsten ständig Spaß-KPTs fordern und die Arbeit im KV torpedieren. Außerdem werden aKPTs entwertet, wenn sie beliebig gemacht werden können, denn man denkt da doch eher an Notfälle wie die Abwahl des Vorstandes (Achtung! Ich unterstelle das nicht aktuell den Frankfurtern, aber es besteht die Gefahr). Es steht nach dieser Regelung dem Vorstand immer noch frei, aKPTs ohne Begründung zu beantragen (wird sich wohl kein Vorstand verweigern, wenn genügend Mitglieder es wollen, also vMB oder Präsenz bei der VS). *Aufgaben des Kreisvorstandes:* (1) Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages unter Beachtung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. (2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (3) Bei Abstimmungen des Kreisvorstandes zählt das Votum sonstiger anwesender Mitglieder (Basismitglieder) des Kreisverbandes als eine ganze Ja- oder Nein-Stimme, sofern 1. mindestens 5 Basismitglieder an der Abstimmung teilnehmen, 2. mehr als die Hälfte der Stimmen entweder mit Ja oder Nein gezählt wurden. (4) Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit Zweidrittelmehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei. Bei der Abstimmung über einen Widerspruch des Schatzmeisters sind Basismitglieder nicht stimmberechtigt. Hier mal der Versuch, die Basis zu beteiligen. Bei Nein-Abstimmung der Basis muß der Dreier-Vorstand schon geschlossen mit Ja stimmen. Bei Ja- und nur 2 von 3 VS-Mitgliedern anwesend, hat die Basis auch Einfluss. Funktioniert nur mit einem 3er-Vorstand, was ich inzwischen für Kreise empfehlen würde, vor allem wenn eben vMB und Mitvotum und Urabstimmung (s.u.) dazukommen. *Urabstimmung:* (1) Zu grundsätzlichen Fragen der Organisation, der Satzung oder der Programmatik der Partei ist eine Urabstimmung möglich. (2) Eine Urabstimmung findet statt auf Antrag 1. des Kreisvorstandes oder 2. von mehr als zweimal der Wurzel der Anzahl der Kreisverbandsmitglieder zum Ende des Vormonats. (3) Der Antrag muss eine Sachverhaltsdarstellung und eine Frage enthalten, die mit "Ja", Nein" oder "Enthaltung" beantwortet werden kann. (4) Die Antragsstellung in Textform ist ausreichend. (5) Die Urabstimmung wird vom Kreisvorstand innerhalb von 30 Tagen organisiert und durchgeführt. (6) Die Durchführung ist möglich als Urnen- oder Briefwahl, sofern die Dauer der Urabstimmung mindestens 7 Tage beträgt. (7) Mehrere Anträge können in einer Urabstimmung zusammengefaßt werden. (8) Ein Antrag ist angenommen, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen mit "Ja" gestimmt haben. (9) Das Ergebnis wird in Textform veröffentlicht. Fehlt in all unseren Satzungen, muss rein! Diskussionen gerne! Grüße Ernst P.S. Arbeit zu sehen im PAD http://piratenpad.de/MTK-KVG-Satzung, bitte nicht einfach editieren